← Zurück zur Startseite

Nutzungsbedingungen

Fassung 1.0 · Stand 31.07.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Craftbeat, einem Dienst der Prahl IT Solutions GbR, Schwimmbadstraße 4B, 33175 Bad Lippspringe (nachfolgend „Anbieterin“), erreichbar unter craftbeat.de.

(2) Craftbeat richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Betrieb, als Unternehmer zu handeln.

(3) Endkunden, die über einen Buchungslink einen Termin vereinbaren, werden nicht Vertragspartner der Anbieterin. Ihr Vertrag über die Leistung kommt ausschließlich mit dem Betrieb zustande.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Craftbeat stellt eine Software zur Terminplanung mit Routenoptimierung als Dienst über das Internet bereit (Software as a Service). Der Betrieb erhält Zugang zur jeweils aktuellen Fassung.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf craftbeat.de zum Zeitpunkt der Registrierung.

(3) Nicht geschuldet sind insbesondere: die Erbringung der Leistungen des Betriebs gegenüber seinen Endkunden, die Richtigkeit der vom Betrieb eingegebenen Daten, das Zustandekommen von Aufträgen sowie die Erreichbarkeit von Drittdiensten (etwa Kartenmaterial oder E-Mail-Zustellung).

(4) Die Anbieterin darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertragliche Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessener Frist angekündigt.

§ 3 Beta-Phase

(1) Craftbeat befindet sich in einer Erprobungsphase. Der Betrieb weiß, dass Funktionen unvollständig sein, sich ändern oder zeitweise nicht verfügbar sein können und dass Fehler auftreten können.

(2) Während der Beta-Phase ist die Nutzung unentgeltlich. Zahlungsdaten werden nicht erhoben.

(3) Es wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet. Wartungsarbeiten sind jederzeit zulässig; die Anbieterin bemüht sich, sie außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen.

(4) Der Betrieb wird gebeten, Fehler über den in der Anwendung eingebauten Rückmeldekanal zu melden. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

§ 4 Registrierung und Konto

(1) Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Die Angaben müssen wahr und vollständig sein.

(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Betrieb haftet für Handlungen unter seinem Konto, bis er einen Missbrauch anzeigt.

(3) Die Anbieterin darf ein Konto sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht oder eine wesentliche Pflicht verletzt wird. Der Betrieb wird darüber unterrichtet.

§ 5 Pflichten des Betriebs

(1) Der Betrieb ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner Endkunden und Mitarbeitenden, die er in Craftbeat einstellt. Er stellt sicher, dass er sie eingeben darf, und erfüllt seine Informationspflichten gegenüber diesen Personen.

(2) Für die Verarbeitung dieser Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1, der Bestandteil dieser Bedingungen ist.

(3) Der Betrieb stellt sicher, dass die von ihm hinterlegten Daten richtig sind — insbesondere Adressen, Arbeitszeiten und Terminarten. Die Routenoptimierung kann nur so gut sein wie diese Angaben.

(4) Untersagt sind insbesondere: automatisiertes Auslesen über die vorgesehene Nutzung hinaus, Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen, Versand unerwünschter Werbung über den Buchungslink sowie das Einstellen rechtswidriger Inhalte.

§ 6 Rechte an der Software und an den Daten

(1) Alle Rechte an Craftbeat verbleiben bei der Anbieterin. Der Betrieb erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.

(2) Die vom Betrieb eingestellten Daten bleiben seine Daten. Die Anbieterin nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.

(3) Die Anbieterin darf anonymisierte, nicht auf einen Betrieb rückführbare Kennzahlen zur Verbesserung des Dienstes auswerten. Ein Training von KI-Modellen mit diesen Daten und eine Weitergabe an Dritte finden nicht statt.

§ 7 Verfügbarkeit, Störungen und Support

(1) Es besteht kein Anspruch auf Support in einer bestimmten Form oder Zeit. Die Anbieterin ist über die im Impressum genannten Wege erreichbar.

§ 8 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei entgeltlicher Nutzung ist die Haftung nach diesem Absatz der Höhe nach auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.

(3) Da die Nutzung in der Beta-Phase unentgeltlich erfolgt, haftet die Anbieterin insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 599 BGB entsprechend).

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Anbieterin nicht für entgangenen Gewinn, ausgefallene Aufträge oder Schäden aus Terminen, die aufgrund fehlerhafter Eingaben des Betriebs falsch geplant wurden.

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Datenexport

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Der Betrieb kündigt durch Löschen seines Kontos oder durch Mitteilung in Textform.

(2) Die Anbieterin kann in der Beta-Phase mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

(3) Vor der Löschung stellt die Anbieterin dem Betrieb seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Der Export ist mindestens 30 Tage nach Vertragsende abrufbar.

(4) Nach Ablauf werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 10 Vergütung nach der Beta-Phase

(1) Die Beta-Phase ist unentgeltlich. Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte unentgeltliche Nutzung.

(2) Die Anbieterin kündigt den Beginn der Entgeltpflicht mindestens zwei Monate vorher in Textform an.

(3) Die ersten 20 Betriebe, die sich registrieren, behalten den bei Beginn der Entgeltpflicht für sie geltenden Einstiegspreis dauerhaft, solange das Nutzungsverhältnis ununterbrochen fortbesteht (Gründerpreis). Maßgeblich ist die Reihenfolge der Registrierung.

(4) Widerspricht der Betrieb der Entgeltpflicht nicht bis zu ihrem Beginn oder nutzt er den Dienst danach weiter, gilt sie als angenommen. Andernfalls endet der Vertrag mit Beginn der Entgeltpflicht.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Die Anbieterin kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Leistungsumfang erforderlich ist und den Betrieb nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Seite kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Paderborn.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — Bestandteil dieser Bedingungen.

Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.